I. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Oliver Kohl und seinen Vertragspartnern . Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
II. Vertrag / Angebote
Verträge entstehen durch
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- schriftlicher Vertrag
- das gesprochene Wort
- Versendet der DJ eine Auftragsbestätigung so ist diese innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen um wirksam zu werden.
III. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist möglich,
es werden Stornokosten wie folgt erhoben:
Zeitraum bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % der vereinbarten Gage.
Zeitraum unter 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% der vereinbarten Gage.
Ein Rücktritt ist möglich durch:
Technisch bedingte Ausfälle, Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt.
IV. Haftung
Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Equipment des DJ, die durch ihn selbst, Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschliesslich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
V. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich direkt nach Veranstaltungsende in bar oder per Überweisung bis 5 Tage vor der Veranstaltung vorzunehmen. Rechnungszahlung nach der Veranstaltung nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
VI. Auf- /Abbau der PA-Anlage
Der Auf-/Abbau der PA-Anlage (Ton & Lichttechnik) erfolgt unmittelbar vor und nach der Veranstaltung. Es ist der kürzeste und rationellste Weg um das Equipment zu transportieren und aufzustellen frei zu halten. Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind im Vorfeld "vor Vertragsabschluss" mitzuteilen. Geschieht dies nicht müssen Aufbauhelfer für den Auf- und Abbau vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ein kostenfreier Parkplatz muss unmittelbar am Auftrittsort zur Verfügung stehen. Mögliche Parkkosten übernimmt der Veranstalter. Sollte ein Abbau unmittelbar nach Auftrittsende nicht möglich sein, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe der tatsächlich benötigten Dauer inkl. An-/Abfahrt. Zur Berechnung dient dafür der vereinbarte Stundensatz des DJ. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 1 x 220 V / 16 A Schuko, sowie ausreichend sichere und trockene Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung steht. Bei Auftritten unter einem Zelt/Pavillon müssen 3 Seitenteile zum Schutz des DJ angebracht sein. Der Stromanschluss darf ausschliesslich für die Technische Anlage des DJ zur Verfügung stehen. Eine Nutzung der DJ Anlage für Künstler muss vorher abgesprochen werden. Der Spielort muss 1,5 Std. vor/nach Auftritt dem DJ zur Verfügung stehen. Speisen und Getränke sind für den DJ und seine Begleitperson/Techniker kostenlos während der Veranstaltung. Die Stundenpauschale beginnt ab der vereinbarten Spielzeit. Sollten Künstlerauftritte während der Veranstaltung stattfinden wird die Spielzeit des DJ nicht unterbrochen. Ist keine Endzeit festgelegt so gilt 3.00 Uhr des darauffolgenden Tages als Endzeit. Angebote gelten immer für eine Spielzeit mit Beginn bis 19.00 Uhr. Spätere Anfangszeiten müssen vorher besprochen werden.
VII. Vorschriften
Der Veranstalter versichert, daß der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
VIII. Repertoire
Der DJ ist in der Gestaltung seines Programms frei. Er unterliegt keinen Weisungen des Veranstalters oder Dritten. Der DJ ist aber stets bemüht Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Musikwünsche besteht nicht.
IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Mechernich. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mechrnich, d. 1.1.2016
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